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Als Reiseveranstalter sind wir bemüht, durch gute Informationen und entsprechend klare Darstellung des Reiseangebotes in diesem Prospekt, eine für den Kunden einfache und durchschaubare Buchungssituation zu schaffen. Als Grundlage für den Reisevertrag gelten die Geschäftsbedingungen und die allgemeinen Reise- bedingungen, die ohne Abstriche akzeptiert werden. In den Geschäftsbedingungen sind die Anmeldungs- und Buchungsinformationen und einige wichtige Punkte der allgemeinen Reisebedingungen zusammengefasst.
1. Gültigkeit des Angebotes
Die in diesem Prospekt angebotenen Reisen sind für den abgedruckten Zeitraum gültig.
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich mittels Anmeldevordruck per Fax oder e-mail erfolgen. Wir setzen sowohl bei der schriftlichen, als auch bei der telefonischen Buchung voraus, dass Sie sich über die Rechte und Pflichten anhand dieser Geschäfts- und der allgemeinen Reisebedingungen informiert haben und bestätigen Ihre Buchung umgehend schriftlich. Sie erhalten von uns nur einmal Post. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie auch die Überweisungsdaten. Wir sparen so Verwaltungsaufwand, der Ihnen im günstigeren Teilnehmerpreis zugute kommt.
3. Zahlungsbedingungen
30% Anzahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung; Restbetrag mindestens 5 Arbeitstage vor Reiseantritt. Bei kurzfristiger Buchung (ab 10 Tagen vor Reisebeginn) ist der volle Reisebetrag umgehend fällig. Reise- rücktritts- und Krankenversicherungen sind bei Buchung oder spätestens nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Zahlungen sind in bar, per Scheck, POS-Bancomat, oder als Banküberweisung unter Angabe des Reisezieles und -datums möglich. Die fehlende Zahlung innerhalb der genannten Fristen stellt unsererseits eine einseitige Auflösungsklausel dar, welche eine Vertragsauflösung von Rechtswegen bewirkt.
4. Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Bei uns erhalten Sie zu günstigen Prämien alles, was Sie für einen sicheren Urlaub brauchen. Achten Sie bitte genau auf die im Preis enthaltenen Leistungen. Die Bedingungen dazu erhalten Sie gerne auf Anforderung in unseren Büros. Wir empfehlen in Ihrem Interesse ausdrücklich einen ausreichenden Versich- erungsschutz. WICHTIG: Zusätzliche Reiseversicherungen müssen bei Buchung abgeschlossen werden.
5. Mindestteilnehmerzahl
Für die Durchführung ist eine Mindestteilnehmerzahl, welche bei jeder Reise angegeben ist, notwendig. Ist eine Mindestteilnehmerzahl nicht ausdrücklich erwähnt, beträgt sie 25 Personen. Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reisever- anstaltung angegebenen oder folgenden Fristen telefonisch oder schriftlich mitgeteilt wurde:
6. Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Reisen gelten folgende Stornokosten pro Person:
Bei Nichtantritt einer Reise (No-Show) ohne Ankündigung berechnen wir 100% Stornokosten. Falls höhere Stornokosten zur Anwendung gelangen, sind diese bei den betreffenden Leistungsträgern (z.B. Hotels, Flüge, Ferienwohnungen …) gesondert angegeben. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Stornierung hat schriftlich mit einge- schriebenem Brief oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Als Stichtag zur Berechnung der Stornierungskosten gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung. Für die Bearbeitung werden 10% des Reisepreises, höchstens jedoch Euro 50,- pro Person bzw. max. Euro 75,- pro Buchung als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Der Rücktritt des Reiseveranstalters ist möglich, wenn eine Mindestteil- nehmerzahl für eine Reise nicht erreicht wird oder die Erbringung der vereinbarten Leistung durch ein von außen kommendes, unvorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbares Ereignis, unmöglich wird. Bei Kreuzfahrten gelten gesonderte Stornokosten, Informationen erhalten Sie im Reisebüro.
7. Ersatzperson
Tritt eine Ersatzperson anstelle eines gemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die durch die Teilnahme der gemeldeten Ersatzperson entstandenen Mehrkosten (Namensänderung bei Flugtickets, u.ä.) zu verrechnen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen- stehen.
8. Gewährleistung, Schadenersatz, Rügepflicht:
Sie haben durch Ihre Reisebuchung ein Recht darauf, dass die ausgeschriebenen Reiseleistungen exakt erbracht werden. Sollten uns oder dem jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) bei der Erfüllung dieser Aufgabe Fehler unterlaufen, so sind wir bemüht, diese Angelegenheit best möglichst zu bereinigen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den Sie während der Reise feststellen, unverzüglich dem Reiseveranstalter Rauch Reisen, unserem Repräsentanten vor Ort (Reiseleitung, Agentur oder Hotelleitung) oder dem jeweiligen Leistungsträger mitteilen müssen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, nehmen Sie RAUCH REISEN die Möglichkeit einer Verbesserung oder Ersatzleistung. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert zwar nichts an Ihren Gewährleistungsansprüchen, sie kann Ihnen aber als Mitversschulden angerechnet werden und insofern Ihre eventuellen Schadenersatz- ansprüche schmälern. Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, werden dem Kunden em- pfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen, bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüchen unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. Der Kunde muss die Beschwerde schriftlich mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung abfassen, das dem Veranstalter innerhalb von 10 Werktagen nach Rückkehr an den Rechtssitz übermittelt werden muss. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug, u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen. Allfällige Schaden- ersatzansprüche sind mit der Höhe des Reisepreises begrenzt. Ausdrücklicher Gerichtsstand ist Bozen.
9. Gepäckschäden
Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich am Flughafen mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Bei Busreisen ist der Schaden unverzüglich beim Ein- bzw. Ausladen des Gepäcks dem Busfahrer zu melden. Für Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken, deren Inhalt, für Tiere und Artikel jeglicher Art, Kleidungsstücke, elektronische Geräte und für diverse Waren und Güter haftet der Veranstalter nicht. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sein Gepäck dem Fahrer beim Beladen des Fahrzeuges zu übergeben und bei Ankunft die Vollständigkeit der Gepäckstücke selbst zu überprüfen -für verloren gegangenes Gepäck haftet der Veranstalter nicht. Es wird dem Kunden empfohlen keine zerbrechlichen Gegenstände oder Gegenstände besonderen Wertes mitzunehmen. Weiteres wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren. Bei Flugreisen gelten die Transportbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
10. Abholservice
Unser Abhol-Service gilt für alle von uns organisierten Bus-, Flug-, und Schiffreisen ab 3 Tagen Dauer, welche in unserem Katalog abgedruckt sind. Unser Abhol-Service beinhaltet den Transfer von Ihrem Dorf/ Stadt/Stadtteil zu den Hauptzusteigestellen unserer Busse und auch wieder zurück! Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus technischen und organisatorischen Gründen nicht jeden entlegenen Weiler, bzw. abgelegene Fraktion in den Berggebieten anfahren können. Ihre Zusteigemöglichkeiten in ganz Südtirol haben wir so gewählt, damit Sie bequem, pünktlich und zuverlässig an unsere Hauptzusteigestellen gelangen. Die Zusteigestellen sind in der Regel bekannte, unverwechselbare Treffpunkte (Bushaltestellen, Kirch- oder Dorfplätze, Bankinstitute oder Geschäfte) welche auch in der Nacht oder im Morgengrauen von unseren Fahrern und Bussen leicht erreicht und gefunden werden. Lange Anfahrtszeiten und unzählige Zustiege, sowie die lästige Suche von Reisegästen am frühen Morgen werden somit vermieden! Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung neben dem gewünschten Zusteigeort nach Möglichkeit auch Ihre Handynummer an, wo wir Sie bei Bedarf auch am Abreisetag erreichen können. Unsere Zubringerabteilung meldet sich einige Tage vor Abreise bei Ihnen persönlich um den genauen Zustieg und die exakte Abfahrtszeit mitzuteilen.Informationen über Änderung der Abholzeit gelten als zugestellt, wenn bei Abwesenheit des Gastes auf die Mailbox oder den Anrufbeantworter oder per Kurzmitteilung (sms) die betreffende Information gegeben wird. Sie selbst können uns am Tage vor Ihrer Abreise anrufen (0471-962084) und sich Ihre Abholzeit erfragen (bzw. bestätigen lassen). Für die Zubringer- und Rückbringdienste setzen wir Busse aus unserem Fuhrpark, sowie die von uns beauftragten und vertrauten Taxiunternehmen ein.
11. Preisänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, den Reisepreis anzupassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen, die nicht von unserem Willen abhängig sind. Dies können Änderungen der Beförderungskosten (Treibstoffe, Landegebühren, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren) sein. Unberührt davon bleibt das Rücktrittsrecht des Kunden, wenn sich der Reisepreis um mehr als 10% erhöht.
Wir behalten uns eine Preisangleichung bei gravierenden Änderungen ausdrücklich vor. Änderungen werden maximal eine Woche vor Reiseantritt festgelegt.
Preisstand ist der 01.Januar 2012
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisenvorschriften
Mit der Reiseausschreibung erhalten Sie die wesentlichen Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten und erforderlichen Reisedokumente, soweit sie uns bekannt sind. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Reisedokumentvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. WICHTIG: Geben Sie bei Anmeldung den korrekten Namen an, der im Dokument mit dem Sie die Reise antreten werden aufgeführt ist. Wir übernehmen keine Haftung, falls der in der Anmeldung genannte Name nicht mit dem Reisedokument übereinstimmt. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
13. Einreisebestimmungen - Impfvorschriften
Die Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Wir verweisen zudem auf allgemeine Informationen; insbesondere bei den Gesundheitsämter, reismedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmediziner, reisemedi- zinischen Informationsdiensten oder für gesundheitliche Aufklärung.
14. Mitnahme von Haustieren
Mitnahme von Haustieren ist generell untersagt.
15. Wanderungen, Bergtouren und Radreisen
Die sportliche Betätigung bei Wanderungen, Bergtouren und Radreisen stellt ein höheres Risiko für Teilnehmer dar. Es werden auch höhere Ansprüche an Gesundheit, Ausdauer und an die Ausrüstung gestellt, als bei normalen Rundreisen. Weder der Reiseveranstalter noch die Wanderführer haften für Unfälle, Schäden oder Verletzungen. Angegebene Gehzeiten sind bei Wanderungen Durchschnittszeiten und können sich z.B. durch langsame Teilnehmer, bei notwendigen Umwegen oder Schlechtwettereinbruch erheblich verlängern.
16. Sport und Tauchkurse
Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm ggf. umzuschreiben. Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.
17. Kurzfristige Routenänderungen
Diese müssen wir uns vorbehalten, da es durch Flugplanänderungen, unvorhersehbaren Wetter- oder Verkehrsbedingungen zu Änderungen kommen kann. Wir werden uns aber bemühen den Charakter der Reise zu erhalten.
18. An- & Abreisetag, Änderung der Flug- und Transferzeiten
Der An- und Abreisetag einer Pauschalreise dienen in erster Linie der Beförderung zum und vom Urlaubsort. Sie gelten nicht als Urlaubstage im eigentlichen Sinne. Deshalb sind Änderungen der Flug- und Transferzeiten innerhalb dieser beiden Tage als reine Unannehmlichkeiten hinzunehmen und können nicht als Reisemangel geltend gemacht werden.
19. Abflugzeiten bei Charterflügen
Im Charterflugverkehr können kurzfristige Änderungen hinsichtlich der Flugzeiten und der Flugroute vorgenommen werden, etwa um die Flugzeuge besser auszulasten. Deshalb nennen die Reiseveranstalter nur die Tage des Hin- und Rückflugs, nicht jedoch die Uhrzeiten. Auch wenn die Flugscheine Abflugzeiten bzw. Ankunftszeiten enthalten, sind diese im Gegensatz zu Linienflügen nicht verbindlich. Als Reiseveranstalter behalten wir uns deshalb ausdrücklich Änderungen vor.
20. Umfang der Leistung
Für den Umfang der Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im vorliegenden Katalog verbindlich. Die Berichtigung von Druck- & Rechenfehler bleibt vorbehalten. Leistungs- & Programmänderungen teilen wir so rasch wie möglich mit. Wenn nicht angegeben, sind Eintritte im Reisepreis nicht enthalten.
21. Reiseleiter – Bergführer – Busfahrer
Ein Wechsel der namentlich genannten Reiseleiter, Bergführer oder Busfahrer bleibt uns vorenthalten.
22. Pflichtmitteilung laut Art. 16 des Strafgesetzes Nr. 269/98:
Der italienische Gesetzgeber belangt mit Haftstrafe alle Straftaten, welche sich auf Kinderprostitution oder Kinderpornographie beziehen, unabhängig ob sie im Ausland oder Inland verübt werden.
23. Datenschutz
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Ihre persönlichen Daten, uns ausschließlich dazu dienen, Zimmer- und Teilnehmerliste zu erstellen, die notwendigen Versicherungen abzuschließen und nur für den internen Gebrauch verwendet werden. Unser Katalog wurde mit größter Sorgfalt erstellt, trotzdem müssen wir uns Irrtümer sowohl in Satz und Druck vorbehalten.
Veranstalter: Rauch Reisen des Thomas Rauch: I-39052 Kaltern (BZ) - Gewerbegebiet Gand 20
MwSt.-Nr. 02225070214 Eingetragen im Register der Handelskammer Bozen: Nr. 17837/2000